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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
BlackIP GmbH

1. Anwendungsbereich

1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unsere Dienstleistungen, insbesondere bestehend aus Recherche-Dienstleitungen, technischer Beratung, Schutzrechtsstrategie und Schutzrechtsanalysen (insbesondere Patente und Marken), Organisation von internen Schutzrechtsprozessen und Vorbereitung und Begleitung von Schutzrechtsverfahren, Bearbeitung von Arbeitnehmererfindervergütungen, Organisation und Durchführung von Schulungen Sie sind ausschließlich - entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Dienstleistung gegenüber dem Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.
1.2 Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die Bedingungen bedarf.
1.3 An Angebotsunterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Falls der Auftrag nicht erteilt werden sollte, hat der Auftraggeber alle übergebenen Unterlagen an uns zurückzugeben.
1.4 Dem Auftraggeber ist es ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht gestattet, Ansprüche aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte abzutreten.
1.5 Unsere Angebote sind freibleibend. Die erteilten Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
1.6 Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir sind berechtigt, angemessene Voraus- und/oder Zwischenrechnungen zu legen.
2.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist die Vergütung sofort nach Erhalt der jeweiligen Rechnung zur Zahlung fällig.
2.3 Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

3. Mitwirkung durch den Auftraggeber

3.1. Der Erfolg des angestrebten Projektziels hängt insbesondere auch von der erforderlichen Mitwirkung durch den Auftraggeber ab.
3.2 Die Mitwirkung des Auftraggebers besteht insbesondere aus Übergabe bzw. Mitteilung aller für die Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Unterlagen und Informationen.
3.3 Sollte der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht bzw. nicht vollständig bzw. nicht rechtzeitig nachkommen, können wir durch schriftliche Mitteilung das Ruhen des Vertrages anordnen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass wir den Auftraggeber zuvor erfolglos aufgefordert haben, seinen Mitwirkungspflichten binnen angemessener Frist nachzukommen.

4. Geheimhaltung

4.1 Wir verpflichten uns zur Geheimhaltung sämtlicher uns zur Kenntnis gelangten Geschäfts und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers bzw. des Endkunden. Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt nur dann, soweit die Informationen bereits bekannt waren oder der Öffentlichkeit bereits bekannt oder allgemein zugänglich waren oder im Nachhinein ohne unser Verschulden der Öffentlichkeit bekannt oder zugänglich gemacht wurden.

4.2 Wir werden eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung auch unseren Mitarbeitern auferlegen.

5. Auftragsbeendigung

5.1 Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Auftraggeber ist nur im Falle einer entsprechenden Vereinbarung gestattet. Unbeschadet dessen sind beide Vertragspartner zur außerordentlichen Kündigung im Falle eines wichtigen Grundes berechtigt.
5.2 Im Falle des Ruhens des Vertrages gemäß Ziffer 3.3 sind wir berechtigt, den Vertrag durch vorzeitige ordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung zu beenden; Voraussetzung dafür ist, dass wir den Auftraggeber auf diese Möglichkeit nochmals ausdrücklich hingewiesen haben und ihn erneut erfolglos aufgefordert haben, binnen angemessener Frist seine Mitwirkungspflichten zu erfüllen.
5.3 Jede Kündigung bedarf der Schriftform und wird mit Zugang wirksam.
5.4 Im Falle der vorzeitigen Beendigung des Vertrages gemäß Ziffer 5.2 aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, können wir den restlichen vertraglich bis zum ursprünglichen Vertragsende vorgesehenen Vergütungsanspruch geltend machen. Von diesem Restvergütungsanspruch werden wir jedoch die nachweislich ersparten Aufwendungen, wie zum Beispiel Reisekosten, Materialkosten, etc. in Abzug bringen.

6. Haftung

Für die Durchführung unserer Tätigkeit gelten die Bestimmungen des Dienstvertragsrechts. Wir werden uns um die Herbeiführung des jeweils angestrebten Erfolges bemühen. Eine Gewähr kann jedoch aufgrund der vertragsgegenständlichen Besonderheiten nicht übernommen werden. Im Übrigen haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, im Falle der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie im Falle einer Haftung nach Produkthaftungsgesetz; weiterhin haften wir bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens und bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit wir garantiert haben sollten. Art und Höhe der Haftung ist auf die Deckung der Vermögenshaftpflichtversicherung (5.000.000 € je Schadensereignis) der Black-IP in der jeweils aktuellen Fassung beschränkt. Im Übrigen sind weitergehende Ansprüche ausgeschlossen. Insbesondere kann bei der Durchführung von Recherchen keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und die Tauglichkeit für die vom Auftraggeber beabsichtigten Zwecke übernommen werden.

7. Schlussvorschriften:

7.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
7.2 Falls nichts Abweichendes vereinbart wird, ist Erfüllungsort unser Geschäftssitz. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile und für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unser Geschäftssitz.
7.3 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, finden auf den Vertrag die gesetzlichen Vorschriften des Dienstvertragsrechts Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz von BlackIP GmbH. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
7.4 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unbeeinflusst. Auftraggeber und BlackIP GmbH werden sich in einem solchen Fall um die Herbeiführung einer gültigen Klausel, die dem vorgesehene Zweck in technischer
und kommerzieller Bedeutung am Nächsten kommt, bemühen. Gleiches gilt für eine Lücke.

Stand: AGB V2.1 01/2016

BlackIP GmbH 

Gartenstr. 20

76870 Kandel